AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbedienst Berlin GmbH

1. Regelungsgegenstand

1.1.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbedienst Berlin GmbH, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur aufgrund ausdrücklicher Zustimmung der Agentur.

 1.2.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.4.

Ausdrückliche, vertragliche Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden gehen den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend in allen Fällen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden oder vollumfänglich in Fällen einer fehlenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Agentur und Kunden.

 

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1.

Die Agentur erbringt Dienstleistungen insbesondere – aber nicht abschließend – aus den Bereichen: Marketing, Fullservice, Online, Promotions, Events.

Die detaillierten Beschreibungen und Verpflichtungen bezüglich der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich insbesondere aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2.2.

Alle vertragsgegenständlichen Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf ebenfalls der Schriftform.

2.3.

Die Agentur darf ihre Dienstleistung angemessen und branchenüblich signieren und für Eigenwerbung publizieren. Dieses Recht kann nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde abbedungen werden.

 

3. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

3.1.

Die Rechte an den Dienstleistungen stehen der Agentur vollumfänglich zu; dies betrifft insbesondere die gewerblichen Schutzrechte sowie das Urheberrecht. Die Agentur überträgt die erforderlichen gewerblichen Schutzrechte sowie Nutzungsrechte an den Urheberrechten jeweils in Abhängigkeit der vereinbarten Dienstleistung bzw. nach Art und Umfang zur Erfüllung des vereinbarten Zwecks. Die hierdurch eingeräumten Rechte sind im Grundsatz zeitlich und inhaltlich auf den Leistungszweck beschränkt, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde erwirbt keine ausschließlichen und/oder zeitlich unbeschränkten Rechte, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Einräumung der Rechte erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars

3.2.

Die im Rahmen des Auftrages seitens der Agentur erarbeiteten Leistungen sind u.a. als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Kunde darf an den Leistungen keine eigenen Schutzrechte begründen.

3.3.

Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches, angemessenes Honorar zu, mindestens in 1-facher Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars.

3.4.

Die Übertragung eingeräumter Rechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

3.5.

Über den Umfang der Nutzung der Rechte durch den Kunden steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

 

4. Vergütung

4.1.

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

4.3.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei gestellt. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

 4.4.

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 20%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 25 %, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 30 %.

4.5.

Über das Agenturhonorar hinausgehende Kosten für Leistungen Dritter werden je nach Absprache zwischen Agentur und Kunden beglichen. Bei umfangreichen Leistungen ist die Agentur nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, einen angemessenen Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und den Auftrag erst nach Zahlungseingang auszulösen. Eventuelle Terminverschiebungen durch verspäteten Zahlungseingang verantwortet der Kunde. 

4.6.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

5. Geheimhaltungspflicht der Parteien

5.1.

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch in gleicher Weise von ihr beauftragte Dritte zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

5.2.

Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht den Auftrag und dessen Erfüllung betreffenden Kenntnisse, die er aufgrund seines Auftrages von der Agentur erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch in gleicher Weise von ihm beauftragte Dritte zu Verschwiegenheit zu verpflichten.

 

6. Pflichten des Kunden

6.1.

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen (digital & analog) unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, und nur zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages genutzt.

6.2.

Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

 

7. Qualitätssicherung Print

7.1.

Der Kunde erhält von der Agentur nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug zur Freigabe. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der Abbildungen, der aufgeführten Angaben sowie auf sprachliche Stilistik, Grammatik und Rechtschreibung zu überprüfen. Nach eingegangenen Korrekturwünschen erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Die Agentur führt die Korrekturen nach bestem Wissen und Gewissen aus. Diese Prozedur wiederholt sich bis zur finalen Freigabe durch den Kunden. Die Haftung für die Richtigkeit der finalen Vorlage liegt damit beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so steht die Agentur nicht für Fehler und Mängel ein, die durch eine Kontrolle eines Korrekturabzuges durch den Kunden hätte vermieden werden können.

Diese Prozedur wird sinngemäß auch auf andere Gewerke angewendet. Hierzu zählen z.B. Werbemittel, Messeerzeugnisse und digitale Produkte wie Websites und eCommerce-Anwendungen. Das genaue Procedere, das sich aus der Art des jeweiligen Produktes herleitet, wird dem Kunden im Rahmen des Freigabeprozesses rechtzeitig erläutert.

7.2.

Zur Sicherstellung des gewünschten Druckbildes und seiner Farbtreue fertigt die Agentur, soweit technisch möglich, auf Wunsch farbverbindliche Korrekturabzüge an. Diese können zur Freigabe an den Kunden und als Vorgabe für den bestellten Produzenten vorgelegt werden. Auf Wunsch und gegen Vergütung übernimmt die Agentur die Abnahme beim Produzenten.

7.3.

Die Agentur bietet ein kostenpflichtiges externes Lektorat und Korrektorat an, um einen hohen sprachlichen, grammatikalischen und orthographischen Standard zu setzen. Wird dieser Service nicht gewünscht, erfolgt eine interne Prüfung durch Mitarbeiter der Agentur, die jedoch keine offizielle Qualifikation als Lektor besitzen; in diesen beiden Fällen steht die Agentur nicht für eventuelle Fehler und Mängel der lektorierten Erzeugnisse ein.

7.4.

Verzichtet der Kunde grundsätzlich und ausdrücklich auf die o.g. Freigabeprozeduren, indem er die Qualitätssicherung vollständig in die Hände der Agentur legt, so steht die Agentur nicht für Fehler und Mängel ein, die durch eine Mitwirkung des Kunden im Rahmen der Qualitätssicherung hätten vermieden werden können.

 

8. Qualitätssicherung Online

8.1.

Die Agentur verwendet für die Erstellung, den Betrieb und die Wartung von Websites und Online-Shops Software und Plugins von Drittanbietern, die auf anerkannten Plattformen angeboten werden. Software und Plugins werden gemäß den Empfehlungen der jeweiligen Drittanbieter gewartet und / oder aktualisiert. Für die technische Funktionalität dieser Tools übernimmt die Agentur keine Gewähr.

8.2.

Die Verantwortung der Agentur endet bei Online-Projekten direkt an der Schnittstelle zu Drittanbieter-Anwendungen wie Social-Media-Plugins, installierten Bezahldiensten und anderen vom Kunden gewünschten Installationen.

8.3.

Die Agentur erstellt Produkte wie Websites und eCommerce-Anwendungen. Die rechtlichen Angaben – wie z.B. Impressum, Datenschutz und AGB – müssen vom Kunden unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen und unter Übernahme der vollumfänglichen Haftung bereitgestellt werden. Verpflichtende Vereinbarungen mit Dritten – u.a. bei der Verwendung eines Analysetools – liegen ebenfalls in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.

 

9. Gewährleistung und Haftung der Agentur

9.1.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

Die Agentur ist nur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen

9.2.

Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für Schutzfähigkeit – u.a. die patentrechtliche, markenrechtliche, designrechtliche Schutz – oder Eintragungsfähigkeit – der Arbeitsergebnisse im Rahmen des Auftrages.

9.3.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit wird in der Höhe beschränkt auf das Agenturhonorar. Die Haftung der Agentur für Mangelfolge- und Reputationsschäden ist ausgeschlossen.

9.4.

Soweit die Agentur über professionelle Drittanbieter Newsletter für den Kunden versendet, ist der Kunde für die Einhaltung der der datenschutzrechtlichen Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Erforderliche Vereinbarungen zur personenbezogenen Auftragsdaten-Verarbeitung werden von dem Kunden abgeschlossen. Zudem stellt der Kunde die Agentur im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritte aufgrund von Rechtsverletzung, gleich welchen Rechtsgrundes, vollumfänglich frei geschlossen.

 

10. Verwertungsgesellschaften

10.1.

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften – u.a. an die Gema – zu prüfen und selbständig abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberatenden Bereich an eine nicht -juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

 

11. Konkurrenzschutz

Von der Agentur beauftragte Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzten Dritte , im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

12.1.

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12.2.

Kampagnen (z.B. Vermarktungsstrategien), Designs (z.B. Logos) und verbale Aussagen (z.B. Slogans) werden nach bestem Wissen und Anspruch auf Alleinstellung für den Auftraggeber entwickelt. Eine rechtliche Bewertung, die Ähnlichkeiten mit bestehenden Kampagnen, Designs und Wordings ausschließt, kann auf Wunsch beauftragt werden. Die Haftung eventueller Ansprüche Dritter liegt und verbleibt beim Kunden.

 

13. Media-Planung und Media -Durchführung

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung und Media-Durchführung erfüllt die Agentur nach dem branchenüblichen Agenturstandard – d.h. u.a. auf Basis der ihr zugänglichen Informationen der Medien sowie der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten- . Die Agentur schuldet keinen bestimmten werblichen Erfolg.

 

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Alle Vereinbarungen werden auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder Werkvertrages geschlossen. Die ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien sind gegenüber den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.

Die Vertragsdauer richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien. Fehlt es an dieser, treten die branchenüblichen und ergänzend die gesetzlichen Regelungen an deren Stelle.

Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung zum Kündigungsrecht, gelten die gesetzlichen Regeln. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

15. Mediation

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.

 

 

16. Schlussbestimmungen

16.1.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 

16.2.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

16.3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

16.4.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

 

Berlin, Juni 2018